Kreistag RhN 22.10.2024 Haushaltsentwurf:Landrat Dallinger 3. Finanzierung Kliniken
- Landrat Stefan Dallinger auf der Kreistagssitzung, 22.10.2024, Weinheim
- - Es gilt das gesprochene Wort -

- 3. Finanzierung Kliniken
Die Finanzierung der Kliniken ist bundesweit einerseits ein gewaltiger Kraftakt für alle Beteiligten, aber auch wieder symptomatisch dafür, dass auf den Kreis – und somit mittelbar auf die Kommunen – von außen eine enorme Belastung zukommt, deren Finanzierung eigentlich von anderen Schultern im Sinne der staatlichen Daseinsvorsorge zu tragen wäre. Das in einer Umfrage der baden-württembergischen Krankenhausgesellschaft erhobene Gesamtdefizit der Kliniken für das Jahr 2023 beläuft sich auf insgesamt 670 Millionen Euro. 85 Prozent der allgemeinen Krankenhäuser erwarten nach dieser Umfrage, dass sie das Jahr 2024 mit einem Defizit abschließen werden, und rechnen mit einem erneuten Rekorddefizit von rund 900 Millionen Euro. Auch die vier GRN-Kliniken der Grund- und Regelversorgung in der Trägerschaft des Rhein-Neckar-Kreises hatten im Jahr 2023 mit einem Rekorddefizit von minus 27,4 Millionen Euro zu kämpfen, das in gar keiner Weise selbstverschuldet ist. Vielmehr reichen die bisher geleisteten Einmalzahlungen des Bundes und der Länder nicht aus, die Preissteigerungen der letzten Jahre auszugleichen. Mit der Zielsetzung einer Verbesserung von Strukturen und Finanzierung haben Bund und Länder – vor ziemlich genau einem Jahr – mit dem Eckpunktepapier vom 10. Juli 2023 nahezu einstimmig beschlossen, wie eine solche Reform der Krankenhausvergütung gestaltet werden sollte. Leider widerspricht der aktuelle Gesetzentwurf zum Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz diesen geeinten Eckpunkten in weiten Teilen und führt zu einer Hängepartie, ohne die dringend notwendigen zentralen Festlegungen. Erschwerend kommt hinzu, dass auch die von Herrn Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach versprochene Auswirkungsanalyse noch nicht vorliegt. Eine Reform ohne vorherige Auswirkungsanalyse gleicht allerdings einem Blindflug. Daher haben zirka 20 Kliniken der Metropolregion Rhein-Neckar ein externes Gutachten beauftragt, um das Angebot dieses Versorgungsgebiets für die Zukunft zu gestalten und abzustimmen. Zielsetzung dabei ist es – im Sinne der Krankenhausstrukturreform – die teilweise zu beobachtende Fragmentierung der Leistungserbringung zu konsolidieren, Schwerpunkte zu bilden und eine enge Zusammenarbeit der Krankenhäuser anzustreben. Und selbst wenn hier Reformen in Zukunft möglicherweise für eine Entlastung sorgen könnten, werden noch viele Jahre ins Land gehen. Für den Kreishaushalt bedeutet dies, dass wir in den Jahren 2023 bis 2028 voraussichtlich rund 120 Millionen Euro (!) zur Unterstützung unserer Kliniken zur Verlustabdeckung in die Hand nehmen müssen, um diese vor der Insolvenz zu retten. Davon gehen wir derzeit aus. In dem genannten Betrag sind Zuweisungen des Kreises für Investitionen der GRN Kliniken, z. B. den Neubau in Sinsheim, noch gar nicht enthalten, die im Übrigen eigentlich auch vollständig vom Land zu tragen wären. Alle Fraktionen haben bisher zu verstehen gegeben, dass sie voll und ganz hinter unseren Kliniken zur Versorgung der Einwohnerinnen und Einwohner unserer 54 Kommunen stehen. Auch wenn das Land Baden-Württemberg für die Krankenhäuser in den Jahren 2024, 2025 voraussichtlich rund 300 Millionen Euro erfreulicher Weise zur Verfügung stellen wird, deckt dies bei den GRN-Kliniken mit einem Anteil von zirka 4 bis 6 Millionen Euro nur einen geringen Anteil des Bedarfes ab. Meine Damen und Herren, die genannten Summen kann der Kreis aus eigener Kraft mit noch so vielen Einsparrunden nicht selbst stemmen. Der Kreis, und das wissen die meisten hier Anwesenden, hat - außer der Kreisumlage - keine eigene am Wachstum orientierte sonstige Einnahmequelle. Insoweit müssen diese Beträge zur Gesundheitsversorgung aller Bürgerinnen und Bürger auch solidarisch von allen Kommunen getragen werden.
Quelle: Medieninformation des Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis vom 23. Oktober 2024]