Glaubens-, Gewissens- und Bekenntnisfreiheit: Unterschied zwischen den Versionen
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(Die Seite wurde neu angelegt: „#Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich. #Die ungestörte Religionsau…“) |
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Version vom 19. Februar 2015, 08:27 Uhr
- Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.
- Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.
- Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz.