Berufsfreiheit; Verbot der Zwangsarbeit: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 19. Februar 2015, 09:03 Uhr
- Alle Deutschen haben das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen. Die Berufsausübung kann durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes geregelt werden.
- Niemand darf zu einer bestimmten Arbeit gezwungen werden, außer im Rahmen einer herkömmlichen allgemeinen, für alle gleichen öffentlichen Dienstleistungspflicht.
- Zwangsarbeit ist nur bei einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung zulässig.