Gemeinderat Sinsheim per Satzungsänderung ab 2024 deutlich verkleinert
- Stadt informiert zu Bürgerbegehren „Unechte Teilortswahl“
Die Stadtverwaltung wurde in den vergangenen Tagen darüber in Kenntnis gesetzt, dass ein Bürgerbegehren initiiert wurde, welches sich gegen den Beschluss des Gemeinderates zur Abschaffung der Unechten Teilortswahl vom 18. April 2023 richtet.
Derzeit wenden sich Bürgerinnen und Bürger vermehrt an die Stadtverwaltung, verbunden mit der Frage, was es mit der aktuellen Unterschriftensammlung bezüglich des Bürgerbegehrens auf sich habe. Daher möchte die Stadtverwaltung nochmals zum Thema informieren.
Am 18. April 2023 hat der Gemeinderat der Stadt Sinsheim mit einer deutlichen Mehrheit von 27 zu 18 Stimmen die Abschaffung der Unechten Teilortswahl beschlossen. Der Entscheidung voraus gingen Beratungen, Informationsveranstaltungen unter Teilnahme von externen Experten zum Thema sowie eine umfangreiche Aufarbeitung seitens der Verwaltung. Bei der Unechten Teilortswahl handelt es sich um ein Wahlsystem, das jedem Stadtteil, unabhängig vom Wahlergebnis und der Zahl der erreichten Stimmen der Kandidaten mindestens einen Sitz im Gemeinderat garantiert. Erstmals kam dieses in der zuletzt angewandten Form in Sinsheim nach der Eingemeindung in den 1970er-Jahren zum Einsatz.
Infolge dieses Wahlsystems wuchs der Gemeinderat zuletzt nach der Gemeinderatswahl 2019 durch Ausgleichssitze auf 45 ehrenamtliche Mitglieder an. Durch den aktuellen Beschluss des Gemeinderates verkleinert sich der Gemeinderat bei der Wahl 2024 auf 32 ehrenamtliche Mitglieder. Mit der Verkleinerung des Gremiums gehen Einsparungen von jährlich rund 35.000 Euro einher.
„Es ist nicht selbstverständlich, dass sich ein Gremium bewusst selbst verkleinert. Für Bundestag und Landtag ist dies seit Jahren in der Diskussion“, weiß Hauptamtsleiter Marco Fulgner, der in diesem Zusammenhang auf die weiteren Aspekte hinweist, die mit der Abschaffung der Unechten Teilortswahl einhergehen. So sei ohne die Unechte Teilortswahl mit deutlich weniger ungültigen Stimmen zu rechnen, da der Stimmzettel und das Wahlverfahren vereinfacht werden. Auch gäbe es keine engen Beschränkungen mehr, wie viele Kandidaten aus einem Ortsteil gewählt werden dürfen. „Als Wähler kann man so beispielsweise auch vier oder mehr Kandidaten aus seinem Ortsteil Stimmen geben. Das war bislang bei der Gemeinderatswahl mit der Unechten Teilortswahl nicht möglich“, so Fulgner.
Zahlreiche weitere Städte und Gemeinden diskutieren aktuell über die Abschaffung der Unechten Teilortswahl. Ohnehin haben diese seit dem Jahr 2004 weit über 150 Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg abgeschafft. Zuletzt habe die diesbezügliche Diskussion insbesondere vor dem Hintergrund des VGH-Urteils Fahrt aufgenommen, welches die Tauberbischofsheimer Gemeinderatswahl von 2019 aufgrund der dortigen Regelung zur Sitzverteilung im Rahmen der Unechten Teilortswahl für ungültig erklärt hatte. Dort musste die Wahl im Februar dieses Jahres komplett wiederholt werden.
Die derzeitige Unterschriftensammlung im Rahmen des Bürgerbegehrens verfolgt das Ziel, die Unechte Teilortswahl in Sinsheim wiedereinzuführen. Sollten die Initiatoren hierfür fristgerecht eine ausreichende Zahl an Unterschriften wahlberechtigter Bürgerinnen und Bürger sammeln und der Gemeinderat würde die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens beschließen, so würde ein Bürgerentscheid zum Thema stattfinden.
Allen Bürgerinnen und Bürgern empfiehlt die Stadtverwaltung vor einer Unterschrift, sich über das Für und Wider der Unechten Teilortswahl gut zu informieren. Hierzu bietet sich die umfangreiche Beschlussvorlage des Gemeinderates an, die sich im Bürgerinformationssystem der Stadt finden lässt. Zu dieser gelangt man über den Link: https://gr.sinsheim.cloud/bi und im „Kalender“ bei der Sitzung des Gemeinderates vom 18. April 2023.