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Parallelgesellschaften widmet sich Gruppen, Vereinigungen oder Organisationen die den gesetzlichen Rahmen der jeweiligen politischen Körperschaften des geographischen Handlungs- oder Betätigungsraums durch eigene Regelungen ersetzen.
Unter diese Definition fallen unter anderem:
- Soziale Subkulturen mit eigener Rechtsauffassung und -pflege, bspw. im Arbeitsrecht.
- Steuerfinanzierte Körperschaften ohne effektive öffentliche Kontrolle.
- Nichtstaatliche Organisationen (NGOs) im regionalen und globalen Maßstab.
- Medienbetreiber mit ungeklärter Zuordnung zu einer durchsetzungsfähigen Jurisdiktion.
- Organisierte Kriminalität:
- "Mafiöse" Strukturen in Verschränkung von Behörden und Privatwirtschaft.
- Kartelle zur strategischen Einflußnahme auf Märkte.