Pressecodex
Version vom 15. Januar 2016, 09:09 Uhr von Wolf-Dieter Batz (Diskussion | Beiträge)
- Pressekodex des Deutschen Presserats
- "Grundlage für die Beurteilung der von Lesern eingereichten Beschwerden sind die Publizistischen Grundsätze, der Pressekodex. Er enthält 16 Ziffern, die Maßstäbe hinsichtlich der Berichterstattung und des journalistischen Verhaltens festlegen. Mit ihnen wird die Wahrung der Berufsethik sichergestellt. Ergänzende Richtlinien bieten darüber hinaus praktische Hilfen, um in der redaktionellen Praxis auftretende Fragen zu beurteilen." (aus der Internetpräsenz)
- Präambel
- Ziffer 1 - Wahrhaftigkeit und Achtung der Menschenwürde
- Ziffer 2 – Sorgfalt
- Ziffer 3 - Richtigstellung
- Ziffer 4 – Grenzen der Recherche
- Ziffer 5 – Berufsgeheimnis
- Ziffer 6 – Trennung von Tätigkeiten
- Ziffer 7 – Trennung von Werbung und Redaktion
- Ziffer 8 – Schutz der Persönlichkeit
- Ziffer 9 – Schutz der Ehre
- Ziffer 10 – Religion, Weltanschauung, Sitte
- Ziffer 11 – Sensationsberichterstattung, Jugendschutz
- Ziffer 12 – Diskriminierungen
- Ziffer 13 – Unschuldsvermutung
- Ziffer 14 – Medizin-Berichterstattung
- Ziffer 15 – Vergünstigungen
- Ziffer 16 – Rügenveröffentlichung