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Vogelgrippe: In sieben Kommunen im Rhein-Neckar-Kreis entlang des Rheinverlaufs gilt ab Freitag, 14. November, eine Aufstallungspflicht für Geflügel

Wer tote Vögel findet, sollte diese nicht berühren und das zuständige Veterinäramt unter 06221/522-4265 oder veterinaeramt@rhein-neckar-kreis.de informieren

„Die Aufstallungspflicht ist eine vorsorgliche Maßnahme, um einen Eintrag des Virus in Hausgeflügelbestände zu verhindern. Gerade in der Nähe des Rheins ist das Risiko erhöht, dass Wildvögel Krankheitserreger eintragen – daher setzen wir in Abstimmung mit dem MLR das risikoorientierte Aufstallungsgebot um. Wir bitten in diesem Zusammenhang alle Geflügelhalterinnen und -halter, die Vorgaben konsequent einzuhalten und besonders auf eine gute Biosicherheit zu achten.“ (Dr. Dominika Hagel, Leiterin des Veterinäramts im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis)

Quelle: Medieninformation des Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis vom 13. November 2025