Stimmen aus dem Rh/N-Dreieck 13.11.2025 C
Vogelgrippe: In sieben Kommunen im Rhein-Neckar-Kreis entlang des Rheinverlaufs gilt ab Freitag, 14. November, eine Aufstallungspflicht für Geflügel

„Die Aufstallungspflicht ist eine vorsorgliche Maßnahme, um einen Eintrag des Virus in Hausgeflügelbestände zu verhindern. Gerade in der Nähe des Rheins ist das Risiko erhöht, dass Wildvögel Krankheitserreger eintragen – daher setzen wir in Abstimmung mit dem MLR das risikoorientierte Aufstallungsgebot um. Wir bitten in diesem Zusammenhang alle Geflügelhalterinnen und -halter, die Vorgaben konsequent einzuhalten und besonders auf eine gute Biosicherheit zu achten.“ (Dr. Dominika Hagel, Leiterin des Veterinäramts im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis)
Quelle: Medieninformation des Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis vom 13. November 2025