Bürgerdebatte gerechte Steuern und Finanzen 2025:Inhalt
Themenfeld 1 - Große Vermögen
1.0 Einleitung
Große Vermögen prägen unsere Gesellschaft auf vielfältige Weise – durch ihren Einfluss auf wirtschaftliche Strukturen, soziale Ungleichheit und das Gefühl von Ungerechtigkeit. Wir haben uns mit der Frage beschäftigt, wie Vermögen gerecht bewertet und besteuert werden können, damit es dem Gemeinwohl dient, gesellschaftlichen Zusammenhalt stärkt und Teilhabe ermöglicht. Der wachsende Einfluss großer Vermögen auf die Politik soll begrenzt werden, weil wir ihn für demokratieschädlich halten.
Ein zentrales Anliegen war die Chancengleichheit. Alle Menschen sollen die Möglichkeit haben, ihr Potenzial zu entfalten - unabhängig davon, in welches finanzielle und soziale Umfeld sie hineingeboren wurden. Da beruflicher Aufstieg, Eigentum und Teilhabe im Wesentlichen vom Zugang zu Bildung abhängen, darf Bildung nicht länger vom privaten Reichtum oder dessen Fehlen abhängen.
Wir sind besorgt über die soziale Ungleichheit. Auf der einen Seite steht eine kleine Gruppe von Superreichen mit wachsenden Vermögen, auf der anderen Seite geraten immer mehr Menschen in finanzielle Unsicherheit und sind auf staatliche Unterstützung angewiesen.
Besonders deutlich zeigt sich diese Ungleichheit am Beispiel des Wohnungsmarkts. Angemessener Wohnraum wird für immer mehr Menschen zum Luxusgut. Während vermögende Personen Eigentum besitzen und von Wertsteigerungen profitieren, müssen andere steigende Mieten tragen. Wohnen ist ein Grundbedürfnis, deswegen ist es Aufgabe des Staates, bezahlbares Wohnen für alle zu sichern.
Eigentum verpflichtet!
Wenn wachsende Teile der Bevölkerung das Gefühl haben, von Vermögenswachstum, Wohnungssicherheit, sozialem Aufstieg oder politischer Wirksamkeit ausgeschlossen zu sein, ist das Vertrauen in die Demokratie gefährdet.
Um diesen Ungleichheiten entgegenzuwirken, empfehlen wir folgende Maßnahmen: Die Erbschaftssteuer und die Vermögenssteuer gerechter gestalten sowie eine einmalige Vermögensabgabe einzuführen. 1.1 Erbschaftssteuer
Wir fordern eine gerechtere Erbschaftssteuer für das Gemeinwohl. Ziel ist, dass mehr Unternehmer Erbschaftssteuer zahlen und große Unternehmensvermögen nicht nahezu steuerfrei weitervererbt werden. Denn solche Möglichkeiten existieren für Erben, die kleinere, nicht unternehmensgebundene Erbschaften machen, nicht. Das entspricht nicht unserem Verständnis von Gerechtigkeit. Gleichzeitig darf die Steuer Unternehmen nicht in ihrer Existenz gefährden.
Wir empfehlen daher folgende Maßnahmen:
1. Klare Grenzen für Verschonung:
Ab einem Unternehmenswert von 13 Mio. € soll eine Verschonungsbedarfsprüfung erfolgen und ab 26 Mio. € Erbschaftssteuer gezahlt werden. Die Besteuerung von großen Vermögen sollte nicht durch Schenkungen oder Vermögensverlagerungen in Stiftungen umgangen werden können.
2. Faire Bewertung und Trennung der Vermögen:
Unternehmen sollen realistisch bewertet und Privat- und Unternehmensvermögen klar getrennt werden. So kann hohes Privatvermögen gerechter besteuert werden.
3. Steuerzahlung bei Ausschüttung:
Die Erbschaftssteuer soll nicht sofort, sondern später als Aufschlag auf die Gewinnentnahme gezahlt werden. Bleibt das Erbe im Unternehmen, fällt keine Zahlung an. Bei Entnahmen wird schrittweise versteuert bis die Höhe der festgesetzten Erbschaftssteuer erreicht ist. Das schützt die Unternehmenssubstanz. 1.2 Vermögen gerechter besteuern
Wir kritisieren, dass Kapitalerträge privater Großanleger gegenüber Einkommen aus Arbeit aktuell steuerlich bevorzugt werden. Diese Ungleichbehandlung empfinden wir als ungerecht. Wir fordern daher, dass Vermögen stärker und gerechter besteuert wird.
Wir empfehlen, die Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge von privaten Anlegern progressiv zu gestalten - das heißt: Wer hohe Kapitalerträge erzielt, soll auch einen höheren prozentualen Steueranteil zahlen, analog zur Einkommenssteuer. Die Spannweite des progressiven Anstiegs der Abgeltungssteuer soll mit 10 % beginnen und ab einem Betrag von 300.000 € mit einer Maximalsteuerlast von 45 % enden.
Der Freibetrag soll außerdem auf 2.000 € hochgesetzt werden. Wir möchten damit erreichen, dass Kleinanleger entlastet und Großaktionäre stärker zur Finanzierung des Gemeinwohls beitragen. Für Unternehmer darf die gesamte Steuerlast die Grenze vom Spitzensteuersatz auf Einkommen nicht überschreiten.
Wir sind überzeugt, dass sich eine gerechte Vermögens- und Kapitalbesteuerung so ausgestalten lässt, dass es nicht zu einer Abwanderung von Unternehmen oder Vermögen kommt. Die vorgeschlagenen Maßnahmen fördern eine gerechtere Verteilung, stärken das Prinzip „Wer viel hat, soll auch mehr beitragen“ und tragen zur Angleichung der Lebensverhältnisse bei - gemäß dem Grundsatz: Eigentum verpflichtet. 1.3 Einmalige Vermögensabgabe zur Stärkung des Gemeinwesens
Für uns rechtfertigt die Größe der Schere zwischen Arm und Reich und die damit einhergehende Gefährdung der Demokratie eine einmalige Vermögensabgabe. Diese soll 10 % auf größere, liquide Vermögen betragen.
Der genaue Vermögensbegriff ist durch ein unabhängiges Expertengremium zu definieren, um Klarheit und Rechtssicherheit zu schaffen. Die Bemessungsgrundlage soll sich aus dem Durchschnitt des Vermögens der letzten drei bis fünf Jahre ergeben, um Schwankungen auszugleichen und eine faire Einschätzung zu ermöglichen.
Die Bemessungsgrenze darf nicht zu niedrig angesetzt werden, um kleine und mittlere Vermögen nicht zu belasten. Gleichzeitig muss sie klar und präzise definiert sein, um Ausweichstrategien und Schlupflöcher zu vermeiden.
Die Vermögensabgabe soll über einen Zeitraum von zehn Jahren gestreckt werden, um die Betroffenen nicht zu sehr zu belasten. Für den Fall, dass sich die wirtschaftliche Situation der Betroffenen verschlechtert, braucht es eine Regelung.
Mit der Abgabe soll ein staatlicher Zukunftsfonds aufgebaut werden. Die erwirtschafteten Gewinne des Fonds sollen gezielt in Projekte mit hohem gesellschaftlichen Nutzen investiert werden - insbesondere in Bildung, Forschung, Kultur und Infrastruktur. Die Investitionen müssen zweckgebunden sein. Ein unabhängiges, wissenschaftliches Gremium legt regelmäßig - etwa im Drei-Jahres-Rhythmus - zentrale Zukunftsthemen fest und überprüft das Verfahren.
Um Vertrauen und gesellschaftliche Akzeptanz zu sichern - auch seitens der zur Abgabe Verpflichteten - ist Transparenz über das Verfahren und die konkrete Mittelverwendung unerlässlich. Themenfeld 2 - Soziale Sicherung
2.0 Einleitung
Wir Bürgerinnen und Bürger sind uns einig, dass die soziale Sicherung ein gemeinsames gesellschaftliches Ziel ist und dass nach dem Solidarprinzip die Leistungsfähigen die nicht- oder eingeschränkt Leistungsfähigen unterstützen sollen. Als nicht- oder eingeschränkt leistungsfähig sehen wir Menschen, die zu alt, zu jung, zu krank oder aus anderen Gründen nicht in der Lage sind, ihren Lebensunterhalt eigenständig zu bestreiten.
Wir haben uns gefragt, was Armut in unserem Land bedeutet und wie soziale Sicherung in Deutschland gerecht gestaltet werden kann.
Jeder Mensch in unserem Land soll in der Lage sein, seine Grundbedürfnisse zu sichern. Wir brauchen dafür ein System, das unterstützt und gleichzeitig Anreize für Arbeit bietet. Wir brauchen eine soziale Sicherung, die für alle Generationen gerecht ist.
Wir finden es wichtig, dass alle, die arbeiten können, auch arbeiten. Arbeit ist ein wesentlicher Teil des Zusammenhalts in unserer Gesellschaft. Allerdings können viele Menschen in Deutschland trotz Arbeit ihren Lebensunterhalt nicht sichern und haben Existenzängste. Das empfinden wir als sehr ungerecht.
Für uns gehört es zur Gerechtigkeit, dass niemand Angst haben muss, seine Wohnung oder sein Essen nicht bezahlen zu können. Ein würdevolles Leben heißt dabei nicht Luxus, sondern am gesellschaftlichen und kulturellen Leben teilnehmen zu können.
Uns ist wichtig, dass Kinder in Deutschland gleiche Chancen haben, ihr Potenzial zu entwickeln. 2.1 Gerechte Altersversorgung
Wir empfehlen eine Reform der Altersversorgung, die kleine Renten spürbar entlastet, Renten insgesamt stabilisiert und das System gerechter finanziert.
Kern unseres Vorschlags ist, dass die Rente bis 1.500 € steuerfrei ist. Uns ist wichtig, dass alle Menschen im Alter ein würdevolles Leben führen können - mit realer Teilhabe am gesellschaftlichen und kulturellen Leben. Zusätzlich sollen Rentenerhöhungen weiterhin an Lohnsteigerungen angelehnt werden, aber mindestens die Inflation ausgleichen.
Wir wollen aber auch verhindern, dass Renten, die über dem Steuerfreibetrag liegen, stärker besteuert werden. Das sollte bei der Reform beachtet werden.
Zur Finanzierung dieser Maßnahmen ist es aus unserer Sicht notwendig, die Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung vollständig abzuschaffen. Menschen mit sehr hohen Einkommen sollen künftig über ihre Beiträge in gerechterem Maße zur Finanzierung des Systems beitragen. Parallel soll die Maximalrente steigen, und zwar auf 4.500 Euro Monatsbrutto. So stellen wir sicher, dass diejenigen, die nach Aufhebung der Bemessungsgrenze deutlich mehr einzahlen, auch mehr Rente bekommen.
Mit dieser Reform wollen wir Solidarität und Leistungsgerechtigkeit miteinander verbinden. Wer viele Jahre gearbeitet hat, soll im Alter gut abgesichert sein. Wer viel verdient, trägt mehr zur Stabilität des Systems bei. Und wer wenig hat, wird spürbar entlastet. So entsteht ein gerechtes, nachhaltiges Rentensystem, das allen Generationen Sicherheit gibt. 2.2 Kapitalgedeckte Rente
Zur langfristigen Sicherung der Renten schlagen wir vor, ergänzend zum Umlagesystem staatliche Investitionen auf dem Kapitalmarkt vorzunehmen. Die Finanzierung soll über einen zusätzlichen Bundeszuschuss erfolgen.
Hintergrund ist, dass das Umlagesystem angesichts des demografischen Wandels an seine Grenzen stößt. Durch Erträge aus Kapitalmarktanlagen können zusätzliche Mittel generiert und Beitragssätze stabilisiert werden. Voraussetzung ist eine langfristige und breit gestreute Anlagestrategie, die Risiken minimiert. Vergleichbare Modelle in anderen Ländern zeigen, dass dies gelingen kann. 2.3 Beamtenpensionen ins Solidarsystem überführen
Um mehr Gerechtigkeit im Rentensystem herzustellen, wird empfohlen, die bislang getrennten Altersversorgungssysteme - gesetzliche Rentenversicherung und Beamtenpensionen - zu einem einheitlichen System zusammenzuführen. Künftig sollen auch Beamtinnen und Beamte verpflichtend in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen und damit gleichberechtigt zum Solidarsystem beitragen.
Zugleich soll das Versorgungsniveau für Beamte angepasst werden: Der bisherige Ruhegehaltssatz von bis zu 71 % des letzten Bruttogehalts soll auf 60 % abgesenkt werden, um eine stärkere Annäherung an das Rentenniveau der übrigen Bevölkerung zu erreichen.
Auch die Ruhegehälter von Politikerinnen und Politikern sollten gekürzt werden.
Diese Maßnahme wird als gesellschaftlich notwendig erachtet, um eine gerechtere Verteilung von Lasten sicherzustellen. In Anbetracht der demografischen Entwicklung und der finanziellen Herausforderungen des Sozialstaats ist es notwendig, dass auch Beamtinnen und Beamte sowie Politikerinnen und Politiker solidarische Beiträge zur Sicherung des Gemeinwohls leisten. 2.4 Schaffung einer einheitlichen gesetzlichen Krankenversicherung
Die private Krankenversicherung soll abgeschafft und durch eine einheitliche gesetzliche Krankenversicherung ersetzt werden. Die Vielfalt der gesetzlichen Krankenkassen entfällt damit. Beamte, Selbständige, Künstler etc. werden in das gesetzliche System integriert.
Im neuen System soll es wählbare Tarifmodelle und die Möglichkeit privater Zusatzversicherungen geben. Zusätzlich wird ein Bonussystem für wahrgenommene Vorsorgeangebote empfohlen.
Dieses Modell spart Verwaltungskosten, stärkt die Einnahmen der gesetzlichen Kasse und beseitigt die Zweiklassengesellschaft in der Gesundheitsversorgung. Es fördert Solidarität und sorgt für mehr Gerechtigkeit im Zugang zur medizinischen Versorgung. Für die Altersrückstellungen der derzeit Privatversicherten (ca. 100 Milliarden €) muss eine faire Lösung (z. B. eine Auszahlung der Rückstellungen) gefunden werden. Widerstände sind zu erwarten, dürfen aber dem Ziel einer faireren Gesundheitsversorgung nicht im Wege stehen. 2.5 Abstand zur Grundsicherung erhöhen - Arbeit attraktiver machen
Menschen, die arbeiten, sollen spürbar besser dastehen als jene, die auf Grundsicherung angewiesen sind. Denn Arbeit muss sich lohnen - nicht nur symbolisch, sondern ganz konkret im Geldbeutel.
Der finanzielle Abstand zwischen einer Vollzeitstelle im Niedriglohnbereich und dem Grundsicherungsniveau ist derzeit oft zu gering. Dadurch lohnt sich Arbeit für Betroffene nicht.
Neben der Anpassung des Mindestlohns und einem gezielten Ausbau der Steuerfreibeträge, kann insbesondere die Erhöhung des Grundfreibetrags auf 1.500 € monatlich dazu beitragen, diesen Abstand zu vergrößern. Erwerbstätige sollen nicht gleich wieder einen Großteil ihres Mehreinkommens verlieren. Wer arbeitet, soll spürbar mehr zur Verfügung haben. Das schafft Anreize, aus der Grundsicherung heraus in reguläre Beschäftigung zu wechseln - und reduziert langfristig die Abhängigkeit vom Sozialstaat.
Zudem soll die Steuerprogression im Niedriglohnsektor abgeflacht werden, sodass mehr Netto vom Brutto bleibt. Damit werden Einkommenssteigerungen nicht direkt durch höhere Abgaben nivelliert, sondern schaffen real spürbare Verbesserungen für die Beschäftigten.
Auch der Progressionsvorbehalt muss reformiert werden. Er verhindert bislang, dass sich z.B. Midi-Jobs für steuerlich gemeinsam veranlagte Personen lohnen. Nur für Menschen, die nicht vom Ehegattensplitting profitieren können, bieten Midi-Jobs eine sinnvolle Alternative - sofern die steuerlichen Rahmenbedingungen entsprechend angepasst werden. Auch hier bedarf es gezielter Korrekturen, um echte Erwerbsanreize zu schaffen. Themenfeld 3 - Umgang mit Steuergeldern
3.0 Einleitung
Steuergelder sind ein wichtiger Beitrag zum Gemeinwohl - sie gehören allen. Damit wächst auch die Verantwortung, transparent, gerecht und wirksam mit ihnen umzugehen. Doch viele Bürgerinnen und Bürger erleben genau das Gegenteil: mangelnde Transparenz bei Ausgaben, Einflussnahme durch parteipolitische Interessen oder gar Fälle von Korruption. Wenn Vertrauen in die Verteilung öffentlicher Mittel verloren geht, leidet auch das Vertrauen in Demokratie und in den gesellschaftlichen Zusammenhalt.
Deshalb braucht es eine neue Kultur der Transparenz, die für den Bürger und die Bürgerin verständlich und zugänglich sein muss. Nur wenn klar erkennbar ist, wie und wofür Steuergelder eingesetzt werden, kann gesellschaftliches Vertrauen wachsen. Die Prinzipien des Sozialstaats, wie Bedarfsorientierung, Armutsbekämpfung, Förderung der Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse und der Unterstützung benachteiligter Gruppen, müssen wieder mehr gestärkt werden.
Ein zentrales Element dabei ist die Stärkung der Kommunen. Vor Ort entstehen Probleme, dort werden aber auch die Lösungen entwickelt. Die Entscheidungsträgerinnen und -träger der Kommunen sind nah an den Bürgerinnen und Bürgern, und sind weniger von parteipolitischen Machtstrukturen geprägt. Um in ihrer Verantwortlichkeit und Handlungskraft gestärkt zu werden, brauchen Kommunen mehr Entscheidungskompetenz, gerechtere Verteilungsspielräume und eine faire Beteiligung am Steueraufkommen.
Gleichzeitig braucht es mehr Möglichkeiten direkter Bürgerbeteiligung bei gesellschaftlich relevanten Investitionen. Wenn Menschen sich einbringen können, wächst nicht nur die Qualität der Entscheidungen, es entsteht auch eine gemeinsame Vorstellung davon, wie wir unser Zusammenleben gestalten wollen: solidarisch, gerecht und zukunftsfähig. 3.1 Regionalförderung verbessern
Um die regionale Vielfalt zu erhalten und zu fördern, sollen öffentliche Gelder effektiver und gezielter für die Regionalförderung eingesetzt werden:
Transparente Förderplattform für gezielte Regionalförderung
Öffentliche Förderprogramme sind oft schwer zugänglich und unübersichtlich. Um den Zugang und Nutzen zu erleichtern, empfehlen wir die Verknüpfung der bereits bestehenden Förderplattformen der Bundesländer in einem einheitlichen, digitalen und KI-unterstützten Bundesportal. Die Kommunen sollen durch ausreichend Personal gestärkt werden, um sinnvoll Förderprogramme nutzen und Fördergelder abrufen zu können.
Öffentliche Aufträge an regionale Unternehmen
Zur Stärkung regionaler Wirtschaftskreisläufe empfehlen wir, durch eine Expertengruppe zu prüfen, ob Regionalität als ein Kriterium in öffentliches Mittelvergaben aufgenommen werden kann. So bleiben Aufträge, Wertschöpfung und Fachwissen in der Region. Kommunen können größere Vorhaben in kleinere Einzelaufträge teilen, so dass die Grenzwerte für eine EU-weite Ausschreibung nicht überschritten werden. Nachhaltigkeit, soziale oder sprachliche Kriterien können in die Ausschreibungen aufgenommen werden, um die Wahrscheinlichkeit für eine regionale Mittelvergabe zu erhöhen. 3.2 Kommunale Bauprojekte effizienter gestalten
Wir möchten nicht, dass Bauvorhaben hinsichtlich ihrer Kosten explodieren und den Steuerzahler und die Kommunen zusätzlich belasten. Auftraggeber und Bauträger vor Ort sollen mit mehr Verantwortung Projekte effizient umsetzen. Dabei sollte eine länder- und kommunenübergreifende Zusammenarbeit effizientes Bauen fördern sowie Synergien aufzeigen und nutzen. Bauvorschriften sollten regelmäßig durch ein Expertengremium auf ihren Nutzen hin überprüft und ggf. angepasst werden, außerdem Bauaufsicht gestärkt und bei groben Kosten- und Zeitüberschreitungen konsequente Sanktionen möglich sein - auch gegenüber Bauunternehmen oder Entscheidungsträgern. 3.3 Bürgerbeteiligung zur Verwendung von Steuergeldern
Bürgerinnen und Bürger sollen stärker aktiv in die Verteilung von öffentlichen Geldern einbezogen werden. Wir sehen darin eine Chance, die Mitbestimmung und das Verantwortungsgefühl zu stärken, Vertrauen in demokratische Prozesse zu fördern und Transparenz über den Umgang mit öffentlichen Geldern zu schaffen. Wir sind der Meinung, dass damit auch die Verschwendung von Steuergeldern reduziert werden kann.
Aus unserer Sicht sollen bei der Vergabe von Steuergeldern frühzeitig Bürgerinnen und Bürger in den Planungsprozess eingebunden werden. Bürgerbeteiligungsverfahren, wie z. B. Bürgerräte, die möglichst durch ihre Zusammensetzung die Bevölkerung abbilden, sollen als vorgeschaltete Formate, das Stimmungs- und Meinungsbild der Bevölkerung widerspiegeln und in die Entscheidungsfindung eingebunden werden. Um die Teilnahmebereitschaft für Beteiligungsverfahren zu erhöhen, sollen öffentlichkeitswirksame und leicht zugängliche Maßnahmen umgesetzt werden.
Wir empfehlen auch die Einführung verbindlicher Volksentscheide über staatliche Ausgaben nach Vorbild der Schweiz, ab einer bestimmten Ausgabenschwelle, die angepasst wird an die jeweilige Ebene von Bund, Ländern und Kommunen.
Wir halten es für gerecht, wenn alle Menschen direkt mitsprechen können, wie ihre Steuergelder verwendet werden. Denn nur wenn alle beteiligt sind, entsteht echtes demokratisches Verantwortungsbewusstsein. Themenfeld 4 - Steuerbetrug
4.0 Einleitung
Steuerbetrug stellt aus unserer Sicht eine erhebliche Bedrohung für das Vertrauen in den gesellschaftlichen Zusammenhalt, die Steuerpolitik und die Glaubwürdigkeit politischer Institutionen dar. Für das Funktionieren einer solidarischen Gesellschaft ist es unabdingbar, dass alle Personen und Unternehmen ihren gerechten Beitrag leisten.
Ungleichbehandlungen bei der Strafverfolgung empfinden wir als ungerecht: Während kleinere Vergehen oft konsequent verfolgt werden, enden komplexe und großvolumige Betrugsfälle zu häufig ungeahndet oder mit zu milden Vergleichen. Zusätzlich sehen wir Bedarf, gesetzliche Lücken zu schließen, um Steuerbetrug zu verhindern.
Wir fordern eine konsequente und effektive Bekämpfung von Steuerbetrug - unabhängig von der gesellschaftlichen Stellung der Täterinnen und Täter. Die Verfolgung muss effizienter, digitalisierter und personell besser aufgestellt werden. Auch internationale Zusammenarbeit ist gefragt, um Steuervermeidung durch multinationale Konzerne zu unterbinden und gerechte Besteuerung in dem Land zu ermöglichen, wo Gewinne tatsächlich erzielt werden.
Steuerbetrug ist kein Kavaliersdelikt. Es ist eine Straftat und es ist ein Betrug an der Gesellschaft. Wir sprechen uns daher für mehr Transparenz, klarere rechtliche Regelungen, wirksamere Strafverfolgung und ein gerechteres Steuersystem aus. Wer vom Gemeinwesen profitiert, muss auch dazu beitragen. Dies ist die Grundlage für Glaubwürdigkeit, Fairness und Chancengleichheit in der Gesellschaft. 4.1 Gesetzliche Grundlage gegen Steuerbetrug
Steuerbetrug ist ein Schaden an der Allgemeinheit. Seine entschlossene Bekämpfung schützt die Steuereinnahmen, stärkt die Akzeptanz des Rechts und das Vertrauen in die Politik und fördert das Gemeinwohl.
1. Steuerschlupflöcher schließen
Um kriminell organisierte Steuerhinterziehung effektiv zu verhindern und zu verfolgen, müssen Schlupflöcher in den Steuergesetzen schnell und konsequent geschlossen werden. Es braucht eindeutige und möglichst einfache Regelungen, was erlaubt ist und was nicht. Anbieter und Nutzer von missbräuchlichen Steuergestaltungen sollen haftbar gemacht werden. Um Steuerbetrug besser aufklären zu können, sollte es eine Kronzeugenregelung mit der Möglichkeit der Straffreiheit geben.
2. Umsatzsteuerbetrug effektiv bekämpfen
Ein besonders anfälliger Bereich ist der Umsatzsteuerbetrug (Umsatzsteuerkarusselle) bei Geschäften zwischen Unternehmen. Hier empfehlen wir die Einführung verbindlicher E-Rechnungen und deren gleichzeitige Übermittlung an Empfänger und Finanzämter zügig voranzutreiben. So können Umsatzsteuerrückerstattungen bereits vor der Auszahlung geprüft und Betrugsfälle vermieden werden. Zusätzlich sollten neugegründete Unternehmen bei Erhalt einer Umsatzsteuer-ID vor Ort kontrolliert werden, um Scheinfirmen frühzeitig zu entlarven, auch mit Hilfe pensionierter Finanzbeamter.
3. Öffentlichkeit schaffen
Darüber hinaus sollte über die Betrugsfälle breit medial berichtet werden. Dazu müssen die komplexen Zusammenhänge verständlich aufbereitet und die Namen verurteilter Großbetrüger veröffentlicht werden. Dies wird zur gesellschaftlichen Ächtung von Steuerbetrug beitragen. Das öffentliche Interesse soll hier breiter verstanden und auch auf nicht-prominente Menschen angewendet werden. 4.2 Mehr Personal und bessere Strukturen
Um den zunehmenden Herausforderungen in einer globalisierten und digitalisierten Finanzwelt wirksam begegnen zu können, sollten neue, zentrale Strukturen geschaffen und bestehende Kompetenzen gezielt gebündelt werden. Dies umfasst insbesondere folgende Maßnahmen:
1. Zentrale Ermittlungsbehörde aufbauen
Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) soll - möglicherweise gemeinsam mit der Zollfahndung mit erweiterten Befugnissen ausgestattet werden. Zuständig wäre diese Einrichtung für überregionale und internationale Fälle, während Länder lokale Delikte bearbeiten. Die Notwendigkeit bestehender Länderzentralen ist zu prüfen. Auch die Befugnisse der Europäischen Staatsanwaltschaft sollten über die Umsatzsteuer hinaus ausgeweitet werden.
2. Steuerforschungsinstitut evaluieren
Ein unabhängiges Steuerforschungsinstitut kann zur Qualifizierung des Personals und zur wissenschaftlichen Unterstützung beitragen. Vor der Gründung ist eine Bestandsaufnahme bestehender Institute und Forschungslücken nötig. Ziel ist ein transparent arbeitendes, nicht-bürokratisches Institut mit klarem Zusatznutzen.
3. Personal gezielt aufstocken
Es braucht deutlich mehr Fachleute in den Bereichen Steuerfahndung, Betriebsprüfung, Justiz und IT, die technologiegestützt und wirkungsorientiert arbeiten. Der Personalbedarf soll strategisch geplant und eng mit digitalen Reformen verknüpft werden.
4. Zentrale Fahndungsdatenbank schaffen
Zur besseren Datenvernetzung und Früherkennung soll eine bundesweite Fahndungsdatenbank eingerichtet werden. Sie verbindet Ermittlungsbehörden untereinander und diese datenschutzkonform mit der Forschung. Das erhöht die Transparenz und verbessert die Aufklärungsquote.
Dieser Beitrag erscheint auf PhenixXenia.org mit freundlicher Unterstützung des Mehr Demokratie e.V., Greifswalder Str. 4, 10405 Berlin