3375 Kontrollen in fast 2400 Betrieben im Jahr 2024

Aus phenixxenia.org
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Im Landratsamt Rh/N wirken 20 Jahre Kompetenz und Erfahrung für sichere Lebensmittel

Der scheidende Leiter des Referats Verbraucherschutz im Landratsamt Rhein-Neckar, Rudi Wolf, gab im Mediengespräch anlässlich der "Vorstellung des Jahresbericht Lebensmittelüberwachung" einen Einblick in Grundlagen und Praxis seines Amts.

Betriebskontrollen werden von Handwerksmeistern durchgeführt, die zuvor eine zweijährige Fortbildung zum Kontrolleur absolviert haben.

Der Zuständigkeitsbereich erstreckt sich über den gesamten Bezirk des Regierungspräsidiums Karlsruhe.

Im Detail werden die Kontrolleure von Amts-Tierärzten und anderen Spezialisten des Chemischen und Veterinäruntersuchungsamts "CVUA" unterstützt.

Im Bedarfsfall werden auch die Staatsanwaltschaften Heidelberg und Mannheim hinzugezogen.

Dem Subsidiaritätsprinzip folgend, werden Entscheidungen tlw. auf EU-Ebene delegiert.

Für die regionale Herkunftsbestimmung von bspw. Spargel oder Erdbeeren werden Bodenproben genommen.

Das veränderte Verbraucherverhalten, etwa durch Nutzung von Lieferdiensten und Onlinebestellungen oder die Dominanz von Handelsketten gestalten den Kontrollaufwand zunehmend komplex.

In den stichprobenweisen Kontrollen finden sich letztlich sämtliche Sparten von Lebensmittelunternehmern, etwa Discountmärkte, Internetanbieter, Verkaufsautomaten.

Zu den Lebensmitteln gehören in diesem Sinne auch Genussmittel, etwa Tabak und CPD-haltige Waren sowie Kosmetik und deren Verpackungsmaterialien.

Der Kontrollbedarf für den einzelnen Betrieb folgt einem „Risikoprofil“ genannten Rating, aus dem letztlich auch die Kontrollhäufigkeit resultiert.

Gesundheitsbezogene Deklarationen von Lebensmitteln, bspw. „bekömmliches Bier“ müssen wissenschaftlich belegt sein.

Grundsätzlich unterliegt der Lebensmittelunternehmer eine Verpflichtung zur Selbstkontrolle. Das Amt prüft letztlich, ob der Unternehmer dieser Verpflichtung tatsächlich nachkommt.

Eine Erstkontrolle findet grundsätzlich bei jeder Gewerbeanmeldung im Lebensmittelbereich statt.

Die Lebensmittelkontrolleure haben auch Ermittlungsbefugnis und können bspw. Strafverfahren einleiten.

Besonders eklatante Verstösse, bspw. im Zusammenhang mit einer Schließung werden in den sog. Online-Pranger verlinkt.