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;Am 3. Februar wird der Landrat des Rhein-Neckar-Kreises gewählt
;Am 3. Februar 2026 wird der Landrat des Rhein-Neckar-Kreises gewählt
:Öffentliche Sitzung im „Palatin“ in Wiesloch
:Öffentliche Sitzung im „Palatin“ in Wiesloch
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Version vom 25. Januar 2026, 11:05 Uhr

Am 3. Februar 2026 wird der Landrat des Rhein-Neckar-Kreises gewählt
Öffentliche Sitzung im „Palatin“ in Wiesloch

Bewerber für die am 1. Mai 2026 beginnende neue Amtsperiode
Kreisrat Ralf Frühwirt, Fraktionsvorsitzender, Bündnis90/Grüne (Foto: Eigene Aufnahme)
OB Manuel Just, Weinheim, CDU (Foto: Eigene Aufnahme)

Zum achten Mal in der Geschichte des Rhein-Neckar-Kreises seit 1973 wählen die Kreisrätinnen und Kreisräte am Dienstag, 3. Februar 2026, den Landrat, der Leiter der Kreisverwaltung und Vorsitzender des Kreistages ist. Die öffentliche Sitzung unter der Leitung von Landrat Stefan Dallinger beginnt um 14 Uhr im Kulturzentrum „Palatin“ in Wiesloch.

Wissenswertes zur Landratswahl

Was macht ein Landrat?

Der Landrat ist der gesetzliche Vertreter des Landkreises, Vorsitzender des Kreistages und seiner Ausschüsse sowie Leiter der Verwaltung des Landratsamtes einschließlich der staatlichen unteren Verwaltungsbehörde und damit Vorgesetzter sämtlicher Kreisbediensteter.

Wer wählt den Landrat?

Der Landrat wird vom Kreistag auf 8 Jahre gewählt; eine Wiederwahl ist möglich.

Wer konnte sich bewerben?

Bewerben konnte sich jeder Deutsche, der das 30. Lebensjahr, aber noch nicht das 68. Lebensjahr vollendet hat. Da der Landrat auch Leiter der Staatsbehörde ist, hat sich das Land ein Mitwirkungsrecht vorbehalten. Die Landkreisordnung Baden-Württemberg sieht bei Verfahren zur Wahl der Landrätin / des Landrats vor, dass zunächst ein besonderer beschließender Ausschuss aus der Mitte des Kreistags über die Geeignetheit der Bewerber berät. Anschließend werden die Bewerber gemeinsam mit dem Innenministerium benannt.

Wie lange kann ein Landrat im Dienst bleiben?

Spätestens mit Vollendung des 73. Lebensjahres scheidet ein Landrat aus dem Dienst.

Wie läuft die Landratswahl ab?

Die Wahl des Landrats des Rhein-Neckar-Kreises findet im Rahmen einer Sondersitzung des Kreistags statt. Sie ist für den 3. Februar im Kultzurzentrum „Palatin“ in Wiesloch anberaumt. Die beiden Bewerber werden eine 15-minütige Vorstellungsrede halten.

Für den ersten und zweiten Wahlgang ist nach der Landkreisordnung die Mehrheit der Stimmen aller Mitglieder des Kreistags erforderlich; im dritten Wahlgang gewinnt der Bewerber, der die höchste Stimmenzahl erreicht.

Interessierte Bürgerinnen und Bürger können die Landratswahl per Live-Stream im Youtube-Kanal des Rhein-Neckar-Kreises mitverfolgen.