Stimmen aus dem Rh/N-Dreieck 31.10.2024: Unterschied zwischen den Versionen

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''„Die neuen positiven Fälle in Südhessen zeigen, dass diese Tierseuche in unserer Region noch lange nicht eingedämmt ist. Auch wenn die ASP für Menschen und Haustiere nicht gefährlich ist – sie hat leider Auswirkungen auf viele Bereiche. Es ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, weitere Einträge der Seuche in unsere heimischen Nutz- und Wildtierbestände zu verhindern. Neben der Jägerschaft, den Nutztierhaltern und den landwirtschaftlichen Betrieben kann auch die Bevölkerung wesentlich dazu beitragen, die Ausbreitung der Tierseuche zu verhindern. Niemand möchte schließlich, dass uns die ASP über Jahre hinweg einschränkt. Wieder abseits der Wege spazieren gehen, mit Hunden ohne Leine Gassi gehen, Veranstaltungen im Wald – all das soll doch bald wieder möglich sein. Hierzu müssen wir nun aber noch eine Weile zusammenhalten und die erforderlichen Maßnahmen befolgen. Auch wenn Maßnahmen wie das Wegegebot im Wald oder die Leinenpflicht für Hunde für Einzelne unangenehm sein mögen – es ist kein Vergleich zu den Einschränkungen für manche landwirtschaftliche Betriebe. Wir werden auf jeden Fall in dem Zeitraum neue Allgemeinverfügungen erlassen, weil die Zonen, also Sperrzone II und I, mindestens 12 Monate aufrechterhalten werden müssen – das ist eine Vorgabe der Europäischen Union.“'' (Doreen Kuss, Dezernentin für Ordnung und Gesundheit im Landratsamt)
''„Die neuen positiven Fälle in Südhessen zeigen, dass diese Tierseuche in unserer Region noch lange nicht eingedämmt ist. Auch wenn die ASP für Menschen und Haustiere nicht gefährlich ist – sie hat leider Auswirkungen auf viele Bereiche. Es ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, weitere Einträge der Seuche in unsere heimischen Nutz- und Wildtierbestände zu verhindern. Neben der Jägerschaft, den Nutztierhaltern und den landwirtschaftlichen Betrieben kann auch die Bevölkerung wesentlich dazu beitragen, die Ausbreitung der Tierseuche zu verhindern. Niemand möchte schließlich, dass uns die ASP über Jahre hinweg einschränkt. Wieder abseits der Wege spazieren gehen, mit Hunden ohne Leine Gassi gehen, Veranstaltungen im Wald – all das soll doch bald wieder möglich sein. Hierzu müssen wir nun aber noch eine Weile zusammenhalten und die erforderlichen Maßnahmen befolgen. Auch wenn Maßnahmen wie das Wegegebot im Wald oder die Leinenpflicht für Hunde für Einzelne unangenehm sein mögen – es ist kein Vergleich zu den Einschränkungen für manche landwirtschaftliche Betriebe. Wir werden auf jeden Fall in dem Zeitraum neue Allgemeinverfügungen erlassen, weil die Zonen, also Sperrzone II und I, mindestens 12 Monate aufrechterhalten werden müssen – das ist eine Vorgabe der Europäischen Union.“'' ([[Stimmen aus dem Rh/N-Dreieck 2024|Doreen Kuss, Dezernentin für Ordnung und Gesundheit im Landratsamt]])
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Quelle: Medieninformation des Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis vom 31. Oktober 2024]
Quelle: Medieninformation des Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis vom 31. Oktober 2024]

Aktuelle Version vom 28. November 2024, 21:26 Uhr

„Die neuen positiven Fälle in Südhessen zeigen, dass diese Tierseuche in unserer Region noch lange nicht eingedämmt ist. Auch wenn die ASP für Menschen und Haustiere nicht gefährlich ist – sie hat leider Auswirkungen auf viele Bereiche. Es ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, weitere Einträge der Seuche in unsere heimischen Nutz- und Wildtierbestände zu verhindern. Neben der Jägerschaft, den Nutztierhaltern und den landwirtschaftlichen Betrieben kann auch die Bevölkerung wesentlich dazu beitragen, die Ausbreitung der Tierseuche zu verhindern. Niemand möchte schließlich, dass uns die ASP über Jahre hinweg einschränkt. Wieder abseits der Wege spazieren gehen, mit Hunden ohne Leine Gassi gehen, Veranstaltungen im Wald – all das soll doch bald wieder möglich sein. Hierzu müssen wir nun aber noch eine Weile zusammenhalten und die erforderlichen Maßnahmen befolgen. Auch wenn Maßnahmen wie das Wegegebot im Wald oder die Leinenpflicht für Hunde für Einzelne unangenehm sein mögen – es ist kein Vergleich zu den Einschränkungen für manche landwirtschaftliche Betriebe. Wir werden auf jeden Fall in dem Zeitraum neue Allgemeinverfügungen erlassen, weil die Zonen, also Sperrzone II und I, mindestens 12 Monate aufrechterhalten werden müssen – das ist eine Vorgabe der Europäischen Union.“ (Doreen Kuss, Dezernentin für Ordnung und Gesundheit im Landratsamt)

Quelle: Medieninformation des Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis vom 31. Oktober 2024]