Menschenwürde; Grundrechtsbindung der staatlichen Gewalt: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
K |
K |
||
Zeile 8: | Zeile 8: | ||
|vorwärts=Allgemeine Handlungsfreiheit; Freiheit der Person; Recht auf Leben | |vorwärts=Allgemeine Handlungsfreiheit; Freiheit der Person; Recht auf Leben | ||
}} | }} | ||
− | |||
== Text == | == Text == |
Version vom 19. Februar 2015, 11:55 Uhr
Text
- Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
- Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
- Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.