Einführung (Anhang B zu FM 30-31): Unterschied zwischen den Versionen

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Dieser als streng geheim klassifizierte Anhang FM 30—31B zählt aufgrund seines hochsensiblen Inhalts nicht zu den gängigen Ausgaben der FM-Serie.
 
Dieser als streng geheim klassifizierte Anhang FM 30—31B zählt aufgrund seines hochsensiblen Inhalts nicht zu den gängigen Ausgaben der FM-Serie.

Version vom 21. Oktober 2014, 14:50 Uhr

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Dieser als streng geheim klassifizierte Anhang FM 30—31B zählt aufgrund seines hochsensiblen Inhalts nicht zu den gängigen Ausgaben der FM-Serie.

Das FM 30—31 beinhaltet Anleitungen über Lehre, Taktiken und Vorgehensweisen zur geheimdienstlichen Unterstützung von Stabilisierungsmaßnahmen des US-Militärs im gesamten Verteidigungsbereich. Ursprünglich zur extensiven Verbreitung geplant, wurde sein Inhalt ausschließlich auf Angelegenheiten beschränkt, die gemeinsame Operationen der USA mit dem Gastland betreffen, die der Stabilitätssicherung dienen sollen.

Das FM 30—31B hingegen bezieht sich auf die Geheimdienste des Gastlandes als Zielobjekte des US-Militärgeheimdienstes. Es wiederholt nicht die allgemeinen Leitlinien des Geheimdienstes, wie sie zum Beispiel in FM 30—31 und FM 30—31A dargelegt wurden. Sein Nutzen ist allein darauf beschränkt, die Geheimdienste des Gastlandes als mögliche Operationsgebiete für den Geheimdienst herauszustellen. Gleichzeitig werden verschiedene Vorgehensweisen zur Beschaffung von Informationen über das Gastland aufgezeigt, die auf anderen Mitteln als dem offenen Kampf gegen die Aufständischen basieren und den Interessen Amerikas entgegenkommen.

Solche Spezialoperationen sind strikt geheim zu halten, da sich eine Verwicklung des US-Militärs in Angelegenheiten des Gastlandes allein auf die Kooperation bei der Niederschlagung von Aufständen oder der Androhung solcher beschränkt. Die Tatsache, dass die Beteiligung des US-Militärs weitaus tiefer greift, darf unter keinen Umständen bekannt werden.

Mit dem Begriff »Gastland-Geheimdienst« kann innerhalb dieser Ergänzung und gemäß dem Kontext Folgendes gemeint sein:

a. Die zuständige Organisation des Gastlandes für interne Verteidigungsmaßnahmen.

b. Das Militär des Gastlandes im Allgemeinen.

c. Weitere Organisationen des Gastlandes neben dem Militär, zum Beispiel die Polizei oder andere zivile Sicherheitsdienste, nationale und lokale Verwaltungskörperschaften sowie Propagandaorganisationen.Mit anderen Worten: Der US-Militärgeheimdienst trägt weitläufig unterstützend zu einer präzisen Bestimmung der gegen die Aufständischen gerichteten Kräfte des Gastlandes bei, sowohl in Bezug auf dessen eigenes Potenzial als auch in Relation dieses Potenzials zu den Möglichkeiten der US-amerikanischen Politik. Trotz der Verfolgung speziell militärischer Ziele sollten tiefer greifende Aspekte des Interesses der USA nicht vernachlässigt werden, wann immer sich die Gelegenheit bietet, diese zu fördern.

Die Verteilung dieser Ergänzung ist strikt auf die in der Verteilerliste Genannten begrenzt. Ihr Inhalt darf auf Geheiß der in dieser Liste Genannten an Personen ihres Vertrauens weitergeleitet werden, wenn diese aufgrund ihrer Stellung und ihres Einflusses auf das Gelingen der Operation einwirken können. Wann immer sich die Möglichkeit bietet, sollten detaillierte Anweisungen auf Basis dieser Ergänzung mündlich weitergegeben werden, wobei der extrem heikle Charakter dieser Angelegenheit betont werden muss.