Ausgleichstock BW an RNK 2025: Unterschied zwischen den Versionen

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;Die Entscheidung über die Vergabe trifft ein Verteilungsausschuss bei den Regierungspräsidien, der mit drei kommunalen und zwei staatlichen Vertretern besetzt ist.
;Die Entscheidung über die Vergabe trifft ein Verteilungsausschuss bei den Regierungspräsidien, der mit drei kommunalen und zwei staatlichen Vertretern besetzt ist.
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Aktuelle Version vom 21. November 2025, 10:52 Uhr

Rhein-Neckar-Kreis erhält rund 7,54 Millionen Euro aus dem Ausgleichstock BW für kommunale Investitionen

Geförderte Projekte im Rhein-Neckar-Kreis

Gemeinde Summe in € Projekt
Epfenbach 455.000 Umbau/Sanierung der Kindertagesstätte und Neubau des katholischen Kindergartens
Mühlhausen 80.000 Gestaltung der Dorfwiese, Biotop und WC im Ortsteil Tairnbach
Neckarbischofsheim 320.000 Umstellung der Straßenbeleuchtung im Stadtgebiet auf LED-Technik
Neulußheim 190.000 Sanierung der Sporthalle (Außenfassade und Dachsanierung)
Rauenberg 3.000.000 Generalsanierung der Mannabergschule
Reichartshausen 15.000 Erneuerung der Folie im Kombibecken des Freizeitbads
Schönbrunn 210.000 Neubau einer Kindergartengruppe im Ortsteil Haag
Schriesheim 270.000 Ersatzbeschaffung einer Drehleiter DLAK 23/12
Schriesheim 100.000 Ersatzbeschaffung eines Löschfahrzeugs LF20
Waibstadt 975.000 Sanierung und Erweiterung des Freizeitheims im Kulturzentrum (inkl. Stützmauer)
Wiesenbach 25.000 Beschaffung eines Mehrzweckfahrzeugs für die Feuerwehr

Der Ausgleichstock ist Bestandteil der kommunalen Finanzausgleichsmasse des Landes Baden-Württemberg. Er dient dazu, leistungsschwachen Gemeinden zusätzliche finanzielle Handlungsspielräume zu eröffnen und übermäßige Unterschiede in der Finanzkraft auszugleichen. Zuweisungen können gewährt werden, wenn ein besonderer Finanzbedarf besteht und kommunale Eigenmittel nicht ausreichen. Sie können daher auch zusätzlich zu einer anderen öffentlichen Förderung bewilligt werden. Die Mittel werden auf die vier Regierungsbezirke nach einem gesetzlich festgelegten Schlüssel verteilt.

Die Entscheidung über die Vergabe trifft ein Verteilungsausschuss bei den Regierungspräsidien, der mit drei kommunalen und zwei staatlichen Vertretern besetzt ist.