Stimmen aus dem Rh/N-Dreieck 17.11.2025 B: Unterschied zwischen den Versionen

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Wolf-Dieter Batz (Diskussion | Beiträge)
Die Seite wurde neu angelegt: „K 4256 – Ortdurchfahrt Walldorf – wird zur Gemeindestraße abgestuft Straßenbaulast geht auf die Stadt Walldorf über Der Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Wirtschaft hat in seiner jüngsten Sitzung einstimmig beschlossen, die Kreisstraße (K) 4256 zwischen dem Kreisel am Ortseingang von Walldorf von Nußloch kommend und der Landesstraße (L) 723 (Umgehungsstraße) ab dem 1. Januar 2026 zur Gemeindestraße abzustufen. Die Stadt Walldorf hatte d…“
 
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K 4256 – Ortdurchfahrt Walldorf – wird zur Gemeindestraße abgestuft
[[Kategorie:Rhein-neckar-dreieck]]
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'''Ortdurchfahrt Walldorf (K 4256) wird zur Gemeindestraße abgestuft - Straßenbaulast geht auf die Stadt Walldorf über'''
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Straßenbaulast geht auf die Stadt Walldorf über
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''„Mit der Abstufung tragen wir der tatsächlichen verkehrlichen Rolle der Straße Rechnung. Für die Stadt Walldorf bedeutet dies mehr Gestaltungsspielraum, für den Kreis eine zielgerichtete Weiterentwicklung des Kreisstraßennetzes.“'' ([[Stimmen aus dem Rh/N-Dreieck 2025|Landrat Stefan Dallinger]])
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Der Ausschuss für Umwelt, Verkehr und Wirtschaft hat in seiner jüngsten Sitzung einstimmig beschlossen, die Kreisstraße (K) 4256 zwischen dem Kreisel am Ortseingang von Walldorf von Nußloch kommend und der Landesstraße (L) 723 (Umgehungsstraße) ab dem 1. Januar 2026 zur Gemeindestraße abzustufen. Die Stadt Walldorf hatte diese Abstufung beantragt und der Gemeinderat hat dieser bereits am 7. Mai 2025 zugestimmt.
Quelle: Medieninformation des Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis vom 17. November 2025]
 
 
Mit der Abstufung geht die Verkehrsbedeutung der Strecke künftig von der überörtlichen Funktion auf eine lokale über und die Stadt Walldorf wird Straßenbaulastträger. Damit übernimmt die Stadt Walldorf sowohl die bauliche Unterhaltung als auch den Winterdienst und sämtliche verkehrsrechtliche Aufgaben.
 
 
Landrat Stefan Dallinger begrüßt die einvernehmliche Lösung: „Mit der Abstufung tragen wir der tatsächlichen verkehrlichen Rolle der Straße Rechnung. Für die Stadt Walldorf bedeutet dies mehr Gestaltungsspielraum, für den Kreis eine zielgerichtete Weiterentwicklung des Kreisstraßennetzes.“
 
 
Die K 4256 war in den vergangenen Jahren zunehmend von innerörtlichem Verkehr geprägt. Eine überregionale Bedeutung besteht nicht mehr, weshalb die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Abstufung nach dem Landesstraßengesetzt erfüllt sind.
 
 
Die Stadt Walldorf kann nun eigenständig über zukünftige bauliche Maßnahmen, Geschwindigkeitsregelungen oder Entwicklungsplanungen entlang der Strecke entscheiden.
 
 
Für die Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer ändert sich durch die Abstufung zunächst nichts. Die Straße bleibt wie gewohnt befahrbar.

Aktuelle Version vom 17. November 2025, 16:01 Uhr

Ortdurchfahrt Walldorf (K 4256) wird zur Gemeindestraße abgestuft - Straßenbaulast geht auf die Stadt Walldorf über

„Mit der Abstufung tragen wir der tatsächlichen verkehrlichen Rolle der Straße Rechnung. Für die Stadt Walldorf bedeutet dies mehr Gestaltungsspielraum, für den Kreis eine zielgerichtete Weiterentwicklung des Kreisstraßennetzes.“ (Landrat Stefan Dallinger)

Quelle: Medieninformation des Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis vom 17. November 2025]