Stimmen aus dem Rh/N-Dreieck 13.11.2025 C: Unterschied zwischen den Versionen

Aus phenixxenia.org
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Wolf-Dieter Batz (Diskussion | Beiträge)
Die Seite wurde neu angelegt: „Kategorie:Rhein-neckar-dreieck <div style="background-color:#aaffff;border:10px solid #000088;padding:0em 4em 2em 2em"> <font face="Gothic" size="6"> '''''''' </font> {| 350px|thumb|left|link=Stimmen aus dem Rh/N-Dreieck 2025| |} <font face="Gothic" size="5"> ''„“'' (Stimmen aus dem Rh/N-Dreieck 2025) </font> </div> Quelle: Medieninformation des Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis vom 13. Nov…“
 
Wolf-Dieter Batz (Diskussion | Beiträge)
KKeine Bearbeitungszusammenfassung
 
Zeile 2: Zeile 2:
<div style="background-color:#aaffff;border:10px solid #000088;padding:0em 4em 2em 2em">
<div style="background-color:#aaffff;border:10px solid #000088;padding:0em 4em 2em 2em">
<font face="Gothic" size="6">
<font face="Gothic" size="6">
''''''''
'''[https://mlr.baden-wuerttemberg.de Vogelgrippe]: In sieben Kommunen im Rhein-Neckar-Kreis entlang des Rheinverlaufs gilt ab Freitag, 14. November, eine [https://www.rhein-neckar-kreis.de/bekanntmachung Aufstallungspflicht] für Geflügel'''
</font>
</font>
{|
{|
[[Datei:Stimmen aus dem RhN-Dreieck 13.11.2025 C.jpg|350px|thumb|left|link=Stimmen aus dem Rh/N-Dreieck 2025| ]]
[[Datei:Stimmen aus dem RhN-Dreieck 13.11.2025 C.jpg|350px|thumb|left|link=Stimmen aus dem Rh/N-Dreieck 2025|Wer tote Vögel findet, sollte diese nicht berühren und das zuständige Veterinäramt unter 06221/522-4265 oder veterinaeramt@rhein-neckar-kreis.de informieren]]
|}
|}
<font face="Gothic" size="5">
<font face="Gothic" size="5">
''„“'' ([[Stimmen aus dem Rh/N-Dreieck 2025|Stimmen aus dem Rh/N-Dreieck 2025]])
''„Die Aufstallungspflicht ist eine vorsorgliche Maßnahme, um einen Eintrag des Virus in Hausgeflügelbestände zu verhindern. Gerade in der Nähe des Rheins ist das Risiko erhöht, dass Wildvögel Krankheitserreger eintragen – daher setzen wir in Abstimmung mit dem MLR das risikoorientierte Aufstallungsgebot um. Wir bitten in diesem Zusammenhang alle Geflügelhalterinnen und -halter, die Vorgaben konsequent einzuhalten und besonders auf eine gute Biosicherheit zu achten.“'' ([[Stimmen aus dem Rh/N-Dreieck 2025|Dr. Dominika Hagel, Leiterin des Veterinäramts im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis]])
</font>
</font>
</div>
</div>
Quelle: Medieninformation des Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis vom 13. November 2025
Quelle: Medieninformation des Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis vom 13. November 2025

Aktuelle Version vom 13. November 2025, 19:27 Uhr

Vogelgrippe: In sieben Kommunen im Rhein-Neckar-Kreis entlang des Rheinverlaufs gilt ab Freitag, 14. November, eine Aufstallungspflicht für Geflügel

Wer tote Vögel findet, sollte diese nicht berühren und das zuständige Veterinäramt unter 06221/522-4265 oder veterinaeramt@rhein-neckar-kreis.de informieren

„Die Aufstallungspflicht ist eine vorsorgliche Maßnahme, um einen Eintrag des Virus in Hausgeflügelbestände zu verhindern. Gerade in der Nähe des Rheins ist das Risiko erhöht, dass Wildvögel Krankheitserreger eintragen – daher setzen wir in Abstimmung mit dem MLR das risikoorientierte Aufstallungsgebot um. Wir bitten in diesem Zusammenhang alle Geflügelhalterinnen und -halter, die Vorgaben konsequent einzuhalten und besonders auf eine gute Biosicherheit zu achten.“ (Dr. Dominika Hagel, Leiterin des Veterinäramts im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis)

Quelle: Medieninformation des Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis vom 13. November 2025