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Wolf-Dieter Batz (Diskussion | Beiträge)
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Version vom 4. Februar 2016, 12:25 Uhr


Parallelgesellschaften widmet sich Gruppen, Vereinigungen oder Organisationen die den gesetzlichen Rahmen der jeweiligen politischen Körperschaften des geographischen Handlungs- oder Betätigungsraums durch eigene Regelungen ersetzen.

Unter diese Definition fallen unter anderem:

  • Soziale Subkulturen mit eigener Rechtsauffassung und -pflege, bspw. im Arbeitsrecht.
  • Steuerfinanzierte Körperschaften ohne effektive öffentliche Kontrolle.
  • Nichtstaatliche Organisationen (NGOs) im regionalen und globalen Maßstab.
  • Medienbetreiber mit ungeklärter Zuordnung zu einer durchsetzungsfähigen Jurisdiktion.
  • Organisierte Kriminalität:
    • "Mafiöse" Strukturen in Verschränkung von Behörden und Privatwirtschaft.
    • Kartelle zur strategischen Einflußnahme auf Märkte.