Wahlbürgerwissen:Der Landrat im Rhein-Neckar-Kreis
Der Landrat
Der Landrat ist der gesetzliche Vertreter des Landkreises, Vorsitzender des Kreistages und seiner Ausschüsse sowie Leiter der Verwaltung des Landratsamtes einschließlich der staatlichen unteren Verwaltungsbehörde und damit Vorgesetzter sämtlicher Kreisbediensteter.
Er wird vom Kreistag auf 8 Jahre gewählt; Wiederwahl ist möglich. Da der Landrat auch Leiter der Staatsbehörde ist, hat sich das Land ein Mitwirkungsrecht vorbehalten. Bewerben kann sich jeder Deutsche, der das 30. Lebensjahr, aber noch nicht das 68. Lebensjahr vollendet hat.
Unter den eingegangenen Bewerbungen trifft ein Kreistagsausschuss zusammen mit dem zuständigen Innenministerium eine Vorauswahl. Dem Kreistag werden daraufhin geeignete Bewerber vorgeschlagen. Spätestens mit Vollendung des 73. Lebensjahres scheidet ein Landrat aus dem Dienst.
- Ergebnisse der bisherigen Landratswahlen im Rhein-Neckar-Kreis
13. Juli 1973 Gewählt im ersten Wahlgang: Albert Neckenauer (52,5 %) Mitbewerber: Georg Steinbrenner (46,6 %)
2. Juni 1981 Wiedergewählt im ersten Wahlgang: Landrat Albert Neckenauer (87,5 %).
18. März 1986
Gewählt im dritten Wahlgang: Dr. Jürgen Schütz (50 %) Mitbewerber: Manfred Sutter (0 %), Gerhard Häberlein (41,4 %), Dr. Klaus Zimmermann 8,6 %.
1. Februar 1994 Wiedergewählt im ersten Wahlgang: Landrat Dr. Jürgen Schütz (67 %) Mitbewerber: Reinhard Bütikofer (12,5 %).
5. Februar 2002 Wiedergewählt im ersten Wahlgang: Dr. Jürgen Schütz (83 %)
9. Februar 2010 Gewählt im ersten Wahlgang: Stefan Dallinger (51,4 %) Mitbewerber: Dr. Alexander Eger (7,8 %), Rolf Geinert 36,9 %)
13. März 2018 Wiedergewählt im ersten Wahlgang: Landrat Stefan Dallinger (81,6 %) Mitbewerber: Wilfried Weisbrod (17,3 %)
Für den ersten und zweiten Wahlgang ist bei der Landratswahl nach der Landkreisordnung die Mehrheit der Stimmen aller Mitglieder des Kreistags erforderlich, im dritten Wahlgang gewinnt der Bewerber, der die höchste Stimmenzahl erreicht. Kandidatinnen und Kandidaten, die selbst Mitglied des Kreistags sind, sind bei der Landratswahl befangen und damit nicht stimmberechtigt.