Bürgerdebatte gerechte Steuern und Finanzen 2025:1.3 Einmalige Vermögensabgabe zur Stärkung des Gemeinwesens: Unterschied zwischen den Versionen

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;1.3 Einmalige Vermögensabgabe zur Stärkung des Gemeinwesens
Für uns rechtfertigt die Größe der Schere zwischen Arm und Reich und die damit einhergehende Gefährdung der Demokratie eine einmalige Vermögensabgabe. Diese soll 10 % auf größere, liquide Vermögen betragen.
Der genaue Vermögensbegriff ist durch ein unabhängiges Expertengremium zu definieren, um Klarheit und Rechtssicherheit zu schaffen. Die Bemessungsgrundlage soll sich aus dem Durchschnitt des Vermögens der letzten drei bis fünf Jahre ergeben, um Schwankungen auszugleichen und eine faire Einschätzung zu ermöglichen.
Die Bemessungsgrenze darf nicht zu niedrig angesetzt werden, um kleine und mittlere Vermögen nicht zu belasten. Gleichzeitig muss sie klar und präzise definiert sein, um Ausweichstrategien und Schlupflöcher zu vermeiden.
Die Vermögensabgabe soll über einen Zeitraum von zehn Jahren gestreckt werden, um die Betroffenen nicht zu sehr zu belasten. Für den Fall, dass sich die wirtschaftliche Situation der Betroffenen verschlechtert, braucht es eine Regelung.
Mit der Abgabe soll ein staatlicher Zukunftsfonds aufgebaut werden. Die erwirtschafteten Gewinne des Fonds sollen gezielt in Projekte mit hohem gesellschaftlichen Nutzen investiert werden - insbesondere in Bildung, Forschung, Kultur und Infrastruktur. Die Investitionen müssen zweckgebunden sein. Ein unabhängiges, wissenschaftliches Gremium legt regelmäßig - etwa im Drei-Jahres-Rhythmus - zentrale Zukunftsthemen fest und überprüft das Verfahren.
Um Vertrauen und gesellschaftliche Akzeptanz zu sichern - auch seitens der zur Abgabe Verpflichteten - ist Transparenz über das Verfahren und die konkrete Mittelverwendung unerlässlich.


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Version vom 13. Juli 2025, 05:46 Uhr

Foto: Mehr Demokratie/Robert Boden (CC BY)

Empfehlungen der Bürgerdebatte gerechte Steuern und Finanzen 2025

1.3 Einmalige Vermögensabgabe zur Stärkung des Gemeinwesens

Für uns rechtfertigt die Größe der Schere zwischen Arm und Reich und die damit einhergehende Gefährdung der Demokratie eine einmalige Vermögensabgabe. Diese soll 10 % auf größere, liquide Vermögen betragen.

Der genaue Vermögensbegriff ist durch ein unabhängiges Expertengremium zu definieren, um Klarheit und Rechtssicherheit zu schaffen. Die Bemessungsgrundlage soll sich aus dem Durchschnitt des Vermögens der letzten drei bis fünf Jahre ergeben, um Schwankungen auszugleichen und eine faire Einschätzung zu ermöglichen.

Die Bemessungsgrenze darf nicht zu niedrig angesetzt werden, um kleine und mittlere Vermögen nicht zu belasten. Gleichzeitig muss sie klar und präzise definiert sein, um Ausweichstrategien und Schlupflöcher zu vermeiden.

Die Vermögensabgabe soll über einen Zeitraum von zehn Jahren gestreckt werden, um die Betroffenen nicht zu sehr zu belasten. Für den Fall, dass sich die wirtschaftliche Situation der Betroffenen verschlechtert, braucht es eine Regelung.

Mit der Abgabe soll ein staatlicher Zukunftsfonds aufgebaut werden. Die erwirtschafteten Gewinne des Fonds sollen gezielt in Projekte mit hohem gesellschaftlichen Nutzen investiert werden - insbesondere in Bildung, Forschung, Kultur und Infrastruktur. Die Investitionen müssen zweckgebunden sein. Ein unabhängiges, wissenschaftliches Gremium legt regelmäßig - etwa im Drei-Jahres-Rhythmus - zentrale Zukunftsthemen fest und überprüft das Verfahren.

Um Vertrauen und gesellschaftliche Akzeptanz zu sichern - auch seitens der zur Abgabe Verpflichteten - ist Transparenz über das Verfahren und die konkrete Mittelverwendung unerlässlich.

Dieser Beitrag erscheint auf PhenixXenia.org mit freundlicher Genehmigung des Mehr Demokratie e.V., Greifswalder Str. 4, 10405 Berlin